Ziel: Unterstützung gemeinnütziger Organisationen im Altmarkkreis Salzwedel, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen und demokratische Grundwerte vertreten
Entscheidung über Vermietung im Einzelfall
Hauptanliegen: Sicherstellung der Nutzung durch Kinder und Jugendliche der Region
Abholung und Rückgabe an vereinbarten Orten und Zeiten.
Mietgebühr
Gesamtmietgebühren:
150,00 EUR für gemeinnützige Organisationen, die den Menschenkicker direkt für Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen nutzen
450,00 EUR für andere Interessenten
Fälligkeit der Mietgebühr 10 Tage vor Mietbeginn.
Zahlung per Überweisung auf das angegebene Konto.
Zusätzliche Gebühr von 250,00 EUR bei nicht ordnungsgemäßer oder verschmutzter Rückgabe
Mietvertrag gilt als Rechnung, es wird keine separate Rechnung ausgestellt
Pflichten des Mieters
Schutz des Mietgegenstandes vor Überbeanspruchung.
Verantwortung für korrekte Nutzung des Menschenkickers und Aufsicht während des Betriebs.
Schadensersatzpflicht bei Schäden während der Mietdauer.
Informationspflicht bei Schäden und Verbot von Reparaturen ohne Rücksprache.
Verbot der Untervermietung oder Weitergabe
Zweckentsprechende Nutzung der Mietgegenstände.
Spezifische Bestimmungen für die Vermietung des PKW-Anhängers, einschließlich Fahrerlaubnis, Verkehrsvorschriften, Reparaturen, Schadensmeldungen, Haftung, etc.
Übergabe und Rückgabe
Materialkontrolle bei Übergabe und Rückgabe anhand einer Inventarliste
Risikoübergang auf den Mieter mit der Übergabe des Gegenstandes.
Protokolle zur Dokumentation von Mängeln bei Übergabe und Rückgabe.
Sonstiges
Anfragen werden ausschließlich über das Formular auf der Homepage entgegengenommen
Zur Vermietung sind keine weiteren Serviceleistungen vorgesehen
Kommerzielle Nutzung des Menschenkickers ist untersagt
Vermietung ausschließlich im Altmarkkreis-Salzwedel