Unterstützung gemeinnütziger Organisationen im Altmarkkreis Salzwedel, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen und demokratische Grundwerte vertreten
Entscheidung über jede Vermietung erfolgt im Einzelfall!
150,00 EUR für gemeinnützige Organisationen, die den Menschenkicker direkt für Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen nutzen
450,00 EUR für andere Interessenten
Fälligkeit der Mietgebühr 10 Tage vor Mietbeginn!
Zahlung per Überweisung auf das im Vertrag angegebene Konto.
Zusätzliche Gebühr von 250,00 EUR bei nicht ordnungsgemäßer oder verschmutzter Rückgabe.
Mietvertrag ist auch die Rechnung, es wird keine separate Rechnung ausgestellt!
Pflichten
Schutz des Mietgegenstandes vor Überbeanspruchung
Verantwortung für korrekte Nutzung des Menschenkickers und Aufsicht während des Betriebs
Schadensersatzpflicht bei Schäden während der Mietdauer
Informationspflicht bei Schäden und Verbot von Reparaturen ohne Rücksprache
Verbot der Untervermietung oder Weitergabe
Zweckentsprechende Nutzung der Mietgegenstände
Spezifische Bestimmungen für die Vermietung des PKW-Anhängers, einschließlich Fahrerlaubnis, Verkehrsvorschriften, Reparaturen, Schadensmeldungen, Haftung, etc.
Übergabe und Rückgabe
Materialkontrolle bei Übergabe und Rückgabe anhand einer Inventarliste.
Risikoübergang auf den Mieter mit der Übergabe des Gegenstandes.
Protokolle zur Dokumentation von Mängeln bei Übergabe und Rückgabe.
Sonstiges
Anfragen werden ausschließlich über das Formular auf der Homepage entgegengenommen!
Zur Vermietung sind keine weiteren Serviceleistungen vorgesehen.
Kommerzielle Nutzung des Menschenkickers ist untersagt!
Vermietung ausschließlich im Altmarkkreis Salzwedel.